Anspruch auf Kinderkrankentage, Krankengeld, Krankschreibung
Wenn dein Kind krank wird, stehen dir als Elternteil wichtige Rechte zu, darunter der Anspruch auf Kinderkrankentage. In diesem Beitrag erfährst du alles, was du zu deinem Anspruch auf Kinderkrankentage und den damit verbundenen Regelungen wissen musst, um gut vorbereitet zu sein.
Wie viele Kinderkrankentage stehen dir zu?
Der Anspruch auf Kinderkrankentage gibt dir als berufstätigem Elternteil die Möglichkeit, dein krankes Kind zu betreuen, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Laut den gesetzlichen Regelungen erhältst du:
- Pro Elternteil bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld pro Jahr.
- Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Kinderkrankentage von bis zu 30 Tagen.
- Für Eltern mit mehreren Kindern unter 12 Jahren erhöht sich der Anspruch auf Kinderkrankengeld auf bis zu 35 Tage.
Was bedeutet Kinderkrankengeld für dich?
Wenn du dein krankes Kind betreust, erhältst du einen finanziellen Ausgleich, das sogenannte Kinderkrankengeld. Dieses Krankengeld beträgt 90 % deines Nettolohns. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld gilt allerdings nur, wenn dein Kind gesetzlich versichert ist.
Wann erhältst du eine Krankschreibung für dein Kind?
Um den Anspruch auf Kinderkrankengeld geltend zu machen, brauchst du eine Krankschreibung vom Kinderarzt. Diese Krankschreibung ist Voraussetzung, damit du dein Kinderkrankengeld beantragen kannst. Seit 2023 gibt es auch die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung.
Telefonische Krankschreibung: Was du wissen musst
Die telefonische Krankschreibung vereinfacht den Prozess, um den Anspruch auf Kinderkrankentage in Anspruch zu nehmen. Sie gilt unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn dein Kind bereits bekannt ist und eine leichte Erkrankung vorliegt. Der Arzt kann dann eine Krankschreibung ausstellen, die dir erlaubt, den Anspruch auf Kinderkrankengeld zu nutzen.
Deine Rechte, wenn dein Kind krank ist
Neben dem Anspruch auf Kinderkrankentage hast du das Recht auf eine Freistellung von der Arbeit. In vielen Arbeitsverträgen ist geregelt, dass du bei akuter Krankheit deines Kindes bis zu drei Tage freigestellt wirst. Zudem solltest du den Anspruch auf Kinderkrankengeld frühzeitig bei der Krankenkasse geltend machen. Kinder optimal.
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