
Mutterschutz nach Fehlgeburt: Mehr Zeit zur Erholung für Betroffene
Eine Fehlgeburt ist nicht nur körperlich belastend, sondern auch emotional herausfordernd. Dennoch gab es bisher keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz, wenn eine Schwangerschaft vor der 24. Woche durch eine Fehlgeburt frühzeitig endete. Das wird sich nun ändern: Eine neue Regelung soll Betroffenen helfen, sich besser erholen zu können.
Neue Gesetzesänderung: Was ändert sich?
Seit Ende Januar 2025 gibt es eine entscheidende Änderung im Mutterschutzgesetz: Personen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche (SSW) eine Fehlgeburt erleiden, haben nun Anspruch auf eine Mutterschutzfrist. Diese ist gestaffelt aufgebaut und orientiert sich am zeitlichen Fortschritt der Schwangerschaft:
- Ab der 13. SSW: 2 Wochen Mutterschutz
- Mit fortschreitender Schwangerschaftsdauer verlängert sich der Mutterschutz schrittweise.
- Bei Totgeburten nach der 24. SSW bleibt der bestehende Mutterschutz von mindestens 6 Wochen erhalten.
Der Gesetzentwurf wurde am 31. Januar 2025 einstimmig vom Bundestag verabschiedet. Die Zustimmung im Bundesrat gilt als sicher, sodass das Gesetz voraussichtlich am 1. Juni 2025 in Kraft treten soll. Diese parteiübergreifende Einigung zeigt deutlich die hohe Relevanz des Themas.
Mutterschutz vs. Krankschreibung
Bisher musste sich, wer eine Fehlgeburt erlitten hatte, selbst krankschreiben lassen. Was oft mit Unsicherheiten und sowohl bürokratischen als auch persönlichen Hürden verbunden war. Nun erhalten Betroffene einen gesetzlichen Schutzraum, ohne auf die Kulanz des Arbeitgebers oder eine ärztliche Krankschreibung angewiesen zu sein.
Unterstützung für Betroffene und Fachkräfte
Nicht nur Betroffene, sondern auch Hebammen und Fachkräfte profitieren von dieser neuen Regelung. Sie können gezielt auf die Schutzfrist hinweisen und Unterstützung bieten. Der Anspruch auf Mutterschutz bedeutet auch, dass Betroffene die Möglichkeit haben, sich intensiver mit ihrer körperlichen und seelischen Heilung auseinanderzusetzen – ohne zusätzlichen Druck von außen.
Ein wichtiger Schritt für die Anerkennung der Belastung
Diese Änderung ist ein bedeutender Schritt zur Anerkennung der Belastung nach einer Fehlgeburt. Sie gibt den nötigen Raum zur Erholung – ohne Angst vor Arbeitsplatzverlust oder finanziellen Nachteilen.
Mehr Infos zu Mutterschutz und Unterstützungsangeboten gibt es auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Jugend und Soziales.
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Quellen
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundestag-beschliesst-erweiterte-mutterschutzfristen-nach-einer-fehlgeburt–255072
https://www.welt.de/255295168
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_100587778/mutterschutz-bei-fehlgeburten-neue-regelung-ab-13-schwangerschaftswoche.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/mutterschutz-fehlgeburt-gesetz-bundestag-beschluss-100.html
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1042290
https://www.apotheken-umschau.de/news/mutterschutz-greift-kuenftig-auch-bei-fehlgeburten-1228993.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/mutterschutz-fehlgeburten-einigung-100.html
https://www1.wdr.de/nachrichten/fehlgeburt-mutterschutz-gesetz-100.amp
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw51-de-mutterschutz-1034414
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