AGBs HebammenZeit
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) der Hebamme …
1. Geltungsbereich
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen der Hebamme und der Leistungsempfängerin. Etwaige Vertragsbeziehungen zwischen der Leistungsempfängerin und dem Buchungsportal Hebamio bleiben hiervon unberührt.
2. Rechtsverhältnis
(1) Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin sind privatrechtlicher Natur.
(2) Der Vertrag zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin wird folgendermaßen geschlossen:
Die Hebamme unterbreitet durch Einstellen einer Videosprechstunde ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Behandlungsvertrages für die unter 3. definierten Leistungen. Die Leistungsempfängerin nimmt dieses Angebot an, indem sie ihre im Buchungsvorgang abgefragten Daten übermittelt und zuletzt die Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ anklickt.
3. Umfang der Leistungen
(1) Gegenstand des Behandlungsvertrages zwischen der Hebamme und der Leistungsempfängerin ist ausschließlich die Beratung der Leistungsempfängerin.
(2) Die Beratung durch die Hebamme findet ausschließlich mittels Videosprechstunde statt. Ein Anspruch auf eine persönliche Beratung ist ausgeschlossen. Die Videosprechstunde erfolgt über das System webPRAX. Die Vertragsparteien sind jeweils selbst dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Videosprechstunde zu schaffen, insbesondere eine stabile Internetverbindung herzustellen und während der Sprechstunde aufrechtzuerhalten.
(3) Die Beratung durch die Hebamme erfolgt ausschließlich in Einzelterminen. Der Umfang der Beratung beschränkt sich auf den von der Leistungsempfängerin angegebenen Beratungsgegenstand. Die Leistungsempfängerin hat keinen Anspruch auf dauerhafte Betreuung durch die Hebamme.
4. Kosten
(1) Das Leistungsangebot der Hebammen ist kostenpflichtig. Die Leistungsempfängerin wünscht die gebuchte Beratung ausdrücklich als Selbstzahlerleistung. Die Hebamme weist hiermit ausdrücklich darauf hin, dass eine Kostenübernahme durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung nicht erfolgt und die Leistungsempfängerin die Kosten selbst zu tragen hat.
(2) Die Abrechnung erfolgt gem. der gesetzlichen Vorgaben für Wahlleistungen / Selbstzahler- Leistungen des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Leistung erbracht wird.
(3) Die Leistungsempfängerin erhält nach der Videosprechstunde von (… – der Hebamme/ Mail eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig und spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt per Überweisung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen geltend gemacht.
5. Terminvereinbarung
(1) Die Hebamme und die Leistungsempfängerin vereinbaren für die Videosprechstunde einen verbindlichen Termin / verbindliche Termine. Die Leistungsempfängerin verpflichtet sich, den jeweils verbindlich vereinbarten Termin einzuhalten.
(2) Für den Fall, dass der vereinbarte Termin seitens der Leistungsempfängerin nicht wahrgenommen wird, ist die Leistungsempfängerin verpflichtet, der Hebamme die hierdurch entfallende Vergütung zu ersetzen (§ 615 BGB).