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Ein Kind zu bekommen, bringt viele Veränderungen mit sich. Nicht nur persönlich, sondern auch in finanzieller und organisatorischer Hinsicht. Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld sind wichtige staatliche Leistungen, die Familien in dieser Phase unterstützen. Doch was genau steckt dahinter, wo stellst du die Anträge und welche Fristen gelten? Hier bekommst du die wichtigsten Infos auf einen Blick.
Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung vom Job, die es neuen Eltern ermöglicht, sich voll auf ihr Kind zu konzentrieren ohne Urlaub nehmen oder sich Sorgen, um ihre Arbeit machen zu müssen. Jedes Elternteil kann bis zu 36 Monate Elternzeit nehmen. Davon können bis zu 24 Monate innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes genutzt werden. Die verbleibenden Monate können bis zum achten Geburtstag des Kindes aufgeteilt werden.
Elternzeit muss nicht beantragt, sondern spätestens sieben bzw. 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn bei deinem Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden. Eine Besonderheit: Die Mutter ist außerdem durch die Mutterschutzfrist von der Arbeit befreit. Ihre Elternzeit beginnt frühstens nach Ablauf dieser achtwöchigen Frist.
Während der Schwangerschaft und nach der Geburt stehen dir verschiedene Mutterschaftsleistungen zu, die dein Einkommen sichern sollen, wenn du in dieser Zeit nicht arbeiten kannst. Hier ein Überblick über die wichtigsten Leistungen:
Weitere detaillierte Informationen zu den Mutterschaftsleistungen findest du auf dem Familienportal des Bundes.
Elterngeld dient dem Ausgleich des Verdienstausfalls, wenn Eltern nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten und hilft die finanzielle Lebensgrundlage deiner Familie zu sichern.
Die Höhe ist dabei abhängig vom vorherigen Einkommen des jeweiligen Elternteils und beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro netto, wobei du auch ohne vorheriges Einkommen Anspruch auf den Mindestsatz des Elterngelds hast.
Es wird für zwölf Monate nach der Geburt deines Kindes ausgezahlt und kann auf 14 Monate verlängert werden, wenn du alleinerziehend bist oder auch wenn das andere Elternteil mindestens zwei Monate der 14 Monate Elternzeit nimmt.
Es gibt auch die Option auf Elterngeld Plus. Hier kann man die Länge der Auszahlungen verdoppeln, in dem man sich jeden Monat nur die Hälfte des zustehenden Elterngeldes auszahlen lässt. Das ist insbesondere für Eltern interessant, welche schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Wie genau ihr die das Elterngeld aufteilen könnt, finder ihr HIER.
Kindergeld ist eine monatliche Zahlung für Eltern, welche die Grundversorgung deines Kindes mindestens bis zu seinem 18. Geburtstag unterstützt. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und beträgt derzeit (seit Januar 2025) 255 Euro pro Kind. Für ein Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten.
Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld bieten wertvolle Unterstützung für Familien mit Kind. Rechtzeitige Antragstellungen und Anmeldungen sind entscheidend, um alle Leistungen zu erhalten. Informiere dich frühzeitig über Fristen und Voraussetzungen!
„Einige gemeinnützige Vereine wie Pro Familia bieten eine kostenfreie und individuelle Beratung rund um Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld an. Das kann dir helfen, dich im Behörden-Dschungel zurecht zu finden. Auch hilfreich kann der Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend sein.“
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