
Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld: Was ist was, wo beantrage ich es und wann?
Inhaltsverzeichnis
- Elternzeit, Elterngeld, Kindergeld: Was ist was, wo beantrage ich es und wann?
Ein Kind zu bekommen, bringt viele Veränderungen mit sich. Nicht nur persönlich, sondern auch in finanzieller und organisatorischer Hinsicht. Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld sind wichtige staatliche Leistungen, die Familien in dieser Phase unterstützen. Doch was genau steckt dahinter, wo stellst du die Anträge und welche Fristen gelten? Hier bekommst du die wichtigsten Infos auf einen Blick.
Elternzeit: Zeit für die Familie
Was ist Elternzeit?
Elternzeit ist eine unbezahlte Freistellung vom Job, die es neuen Eltern ermöglicht, sich voll auf ihr Kind zu konzentrieren ohne Urlaub nehmen oder sich Sorgen, um ihre Arbeit machen zu müssen. Jedes Elternteil kann bis zu 36 Monate Elternzeit nehmen. Davon können bis zu 24 Monate innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes genutzt werden. Die verbleibenden Monate können bis zum achten Geburtstag des Kindes aufgeteilt werden.
Wie erhalte ich Elternzeit?
Elternzeit muss nicht beantragt, sondern spätestens sieben bzw. 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn bei deinem Arbeitgeber schriftlich angemeldet werden. Eine Besonderheit: Die Mutter ist außerdem durch die Mutterschutzfrist von der Arbeit befreit. Ihre Elternzeit beginnt frühstens nach Ablauf dieser achtwöchigen Frist.
So meldest du deine Elternzeit an:
- Schriftliche Anmeldung direkt beim Arbeitgeber.
- Wenn die Elternzeit bis zum dritten Geburtstag des Kindes beginnt, spätestens sieben Wochen vorher.
- Wenn sie zwischen dem dritten und achten Geburtstag genutzt wird, spätestens 13 Wochen vorher.
- Seit 2025 ist der Antrag auch per E-Mail möglich. Erkundige dich vorher bei deinem Arbeitgeber, welcher Weg der Beste ist, damit es im Nachhinein keine Verwirrungen gibt.
- Hier ein Musterformular des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Mutterschaftsleistungen: Finanzielle Unterstützung während der Schwangerschaft und nach der Geburt
Während der Schwangerschaft und nach der Geburt stehen dir verschiedene Mutterschaftsleistungen zu, die dein Einkommen sichern sollen, wenn du in dieser Zeit nicht arbeiten kannst. Hier ein Überblick über die wichtigsten Leistungen:
- Mutterschaftsgeld: Als gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerin erhältst du während der Mutterschutzfristen (in der Regel sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse. Die Höhe richtet sich nach deinem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Zusätzlich zahlt dein Arbeitgeber einen Zuschuss, sodass du in dieser Zeit dein volles Gehalt erhältst.
- Mutterschutzlohn: Sollte dir während der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden, hast du Anspruch auf Mutterschutzlohn. Dieser entspricht deinem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft und wird vom Arbeitgeber gezahlt.
- Mutterschaftsgeld für Selbstständige und geringfügig Beschäftigte: Auch wenn du selbstständig bist oder einen Minijob hast, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen Mutterschaftsgeld erhalten. Wende dich hierfür an deine Krankenkasse oder das Bundesamt für Soziale Sicherung, um individuelle Informationen zu erhalten.
Weitere detaillierte Informationen zu den Mutterschaftsleistungen findest du auf dem Familienportal des Bundes.
Elterngeld: Finanzielle Unterstützung für die erste Zeit
Was ist Elterngeld?
Elterngeld dient dem Ausgleich des Verdienstausfalls, wenn Eltern nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht arbeiten und hilft die finanzielle Lebensgrundlage deiner Familie zu sichern.
Die Höhe ist dabei abhängig vom vorherigen Einkommen des jeweiligen Elternteils und beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro netto, wobei du auch ohne vorheriges Einkommen Anspruch auf den Mindestsatz des Elterngelds hast.
Es wird für zwölf Monate nach der Geburt deines Kindes ausgezahlt und kann auf 14 Monate verlängert werden, wenn du alleinerziehend bist oder auch wenn das andere Elternteil mindestens zwei Monate der 14 Monate Elternzeit nimmt.
Es gibt auch die Option auf Elterngeld Plus. Hier kann man die Länge der Auszahlungen verdoppeln, in dem man sich jeden Monat nur die Hälfte des zustehenden Elterngeldes auszahlen lässt. Das ist insbesondere für Eltern interessant, welche schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen. Wie genau ihr die das Elterngeld aufteilen könnt, finder ihr HIER.
Wo und wann wird Elterngeld beantragt?
- Der Antrag muss nach der Geburt bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Dieser Antrag kann erst nach der Geburt gestellt werden, da eine Geburtsurkunde eingereicht werden muss.
- Rückwirkende Zahlungen sind nur für die letzten drei Monate vor Antragstellung möglich.
Kindergeld: Finanzielle Unterstützung für dein Kind
Was ist Kindergeld?
Kindergeld ist eine monatliche Zahlung für Eltern, welche die Grundversorgung deines Kindes mindestens bis zu seinem 18. Geburtstag unterstützt. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und beträgt derzeit (seit Januar 2025) 255 Euro pro Kind. Für ein Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten.
Wo und wann wird Kindergeld beantragt?
- Der Antrag muss bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
- Formulare sind online abrufbar
Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld bieten wertvolle Unterstützung für Familien mit Kind. Rechtzeitige Antragstellungen und Anmeldungen sind entscheidend, um alle Leistungen zu erhalten. Informiere dich frühzeitig über Fristen und Voraussetzungen!
Unser Hebammen-Tipp
„Einige gemeinnützige Vereine wie Pro Familia bieten eine kostenfreie und individuelle Beratung rund um Elternzeit, Elterngeld und Kindergeld an. Das kann dir helfen, dich im Behörden-Dschungel zurecht zu finden. Auch hilfreich kann der Elterngeldrechner des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend sein.“
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