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Wenn dein Kind krank wird, stehen dir als Elternteil wichtige Rechte zu, darunter der Anspruch auf Kinderkrankentage. In diesem Beitrag erfährst du alles, was du zu deinem Anspruch auf Kinderkrankentage und den damit verbundenen Regelungen wissen musst, um gut vorbereitet zu sein.
Der Anspruch auf Kinderkrankentage gibt dir als berufstätigem Elternteil die Möglichkeit, dein krankes Kind zu betreuen, ohne finanzielle Einbußen hinnehmen zu müssen. Laut den gesetzlichen Regelungen erhältst du:
Wenn du dein krankes Kind betreust, erhältst du einen finanziellen Ausgleich, das sogenannte Kinderkrankengeld. Dieses Krankengeld beträgt 90 % deines Nettolohns. Der Anspruch auf Kinderkrankengeld gilt allerdings nur, wenn dein Kind gesetzlich versichert ist.
Um den Anspruch auf Kinderkrankengeld geltend zu machen, brauchst du eine Krankschreibung vom Kinderarzt. Diese Krankschreibung ist Voraussetzung, damit du dein Kinderkrankengeld beantragen kannst. Seit 2023 gibt es auch die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung.
Die telefonische Krankschreibung vereinfacht den Prozess, um den Anspruch auf Kinderkrankentage in Anspruch zu nehmen. Sie gilt unter bestimmten Bedingungen, beispielsweise wenn dein Kind bereits bekannt ist und eine leichte Erkrankung vorliegt. Der Arzt kann dann eine Krankschreibung ausstellen, die dir erlaubt, den Anspruch auf Kinderkrankengeld zu nutzen.
Neben dem Anspruch auf Kinderkrankentage hast du das Recht auf eine Freistellung von der Arbeit. In vielen Arbeitsverträgen ist geregelt, dass du bei akuter Krankheit deines Kindes bis zu drei Tage freigestellt wirst. Zudem solltest du den Anspruch auf Kinderkrankengeld frühzeitig bei der Krankenkasse geltend machen. Kinder optimal.
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